Springe zu dem Text in leichter Sprache Im Sozialrecht geht es in vielen Fällen um gesundheitliche Fragen. So z.B. bei Anträgen auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, eine Schwerbehinderung und Merkzeichen oder Leistungen der Krankenkasse. Von den Ämtern wird dabei häufig ohne persönliche Untersuchung anhand der mit dem Antrag eingereichten ärztlichen Unterlagen entschieden. In einem Klageverfahren schreibt das Sozialgericht zur Beurteilung der gesundheitlichen Fragen ebenfalls zunächst die behandelnden Ärzte an und bittet um Übersendung von Befundberichten.
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