Springe zu dem Text in leichter Sprache Im Sozialrecht kommt es neben rechtlichen Fragestellungen in vielen Fällen auch auf Tatsachen an. So ist zum Beispiel für die Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente zu klären, wie viele Stunden täglich eine Person auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (hierzu zählt jede denkbare Tätigkeit und nicht der erlernte/ausgeübte Beruf) noch arbeiten kann. Hierzu vertritt die Rentenversicherung in der Regel die Ansicht, dass einer Tätigkeit noch in Vollzeit nachgegangen werden kann.
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